Arbeitshilfe

Scheidung auf Iranisch

Divorce Iranian Style
Dokumentarfilm von Kim Longinotto und Ziba Mir-Hosseini
Großbritannien, Iran 1998, 55 Minuten, dt. Overvoice

Inhalt

“Scheidung auf Iranisch“ begleitet drei Frauen auf ihrem hindernisreichen Gang durch ein Teheraner Familiengericht, jede im Bemühen, dem Gesetz, das fast immer auf Seiten der Männer steht, ein Stück Gerechtigkeit abzutrotzen. Die 16jährige Ziba möchte sich aus der ungeliebten Ehe mit einem 20 Jahre älteren Mann befreien, studieren und Anwältin werden, muss dafür aber auf ihr Ehegeschenk verzichten. Jamileh wird von ihrem Mann misshandelt und vernachlässigt. Sie klagt vor Gericht und möchte ihn bestraft sehen sowie eine finanzielle Kompensation erwirken. Ihr erwerbsloser Mann kann die Klage verhindern, indem er verspricht, sich zu bessern. Die Unterhaltsfrage wird dadurch gelöst, dass Jamileh Arbeit findet und das Familieneinkommen selber beschafft. Mariam, die dritte Protagonistin, ist geschieden und Mutter von zwei Töchtern. Sie kämpft verzweifelt um das Sorgerecht ihrer Kinder, das ihr von ihrem Ex-Mann streitig gemacht wird, nachdem sie eine neue Ehe mit einem Mann ihrer Wahl eingegangen ist. Mariam verliert die Verhandlungen, denn die Gesetzeslage ist in diesem Falle eindeutig: Wenn eine Frau ein zweites Mal heiratet, verliert sie das Sorgerecht für die Kinder aus erster Ehe. Mit ihrer verzweifelten, zuweilen dramatischen Beharrlichkeit erreicht Mariam aber, dass ihr Ex-Mann einwilligt, ihr wenigstens die jüngere Tochter vorläufig zu überlassen.

Nach iranischem Gesetz kann sich ein Mann jederzeit und ohne Angabe von weiteren Gründen von seiner Frau scheiden lassen. Frauen können demgegenüber eine Scheidung nur aufgrund einiger weniger Gründe durch eine Verfügung des Richters erwirken. Die rigide Rechtslage zwingt Frauen, den Interpretationsraum des Gesetzes durch geschickte Argumentationsweise bis an die äußersten Grenzen auszuloten, um einen Weg aus ihrer persönlichen Tragödie zu finden. Dabei verfügen die Frauen, die sich vor Gericht alle selber vertreten, über erstaunliche rhetorische und schauspielerische Fähigkeiten, die sie gezielt einsetzen, um den Richter von der Gerechtigkeit ihrer Sache zu überzeugen. Die Rolle des Richters Deldar ist dabei zentral: Als Vertreter des Gesetzes obliegt ihm die Aufgabe, Recht und Gerechtigkeit gegeneinander abzuwägen. Mit wohlmeinenden Ratschlägen an die streitenden Parteien bemüht er sich, versöhnend zu vermitteln. Erst wenn die Schlichtungsbemühungen erfolglos bleiben, wird Recht gesprochen. Und das Recht besagt, dass die Frau dem Ehemann untertan ist. Es ist der Verdienst des Films, dass auch der Richter als vielschichtige Persönlichkeit erscheint und nicht auf das Klischee des sturen Gesetzesvertreters reduziert wird.

Zum Gerichtsalltag gehört schließlich auch Paniz, die 10-jährige Tochter der Gerichtssekretärin. Durch die täglichen Besuche bei ihrer Mutter im Gericht hat sie schon als kleines Mädchen gelernt, dass eine Heirat ihre Schattenseiten haben kann und Ehemänner zuweilen schlecht sein können. In einer Schlüsselszene klettert Paniz auf den Stuhl des Richters, übernimmt die Amtsgeschäfte und spricht einem fiktiven Ehemann eindringlich ins Gewissen, seine Frau nicht schlecht zu behandeln, sondern zu achten und lieben. Paniz verkörpert damit vielleicht ein wenig die «Moral der Geschichte».

Hintergrund

Zur Situation der Frauen im Iran

Mit dem Sturz des Schahs und der islamischen Revolution von 1979 hat sich im Iran ein theokratisches Regime etabliert, das Frauen einen klar begrenzten Lebensraum zuweist. Sichtbarstes Zeichen davon ist die Pflicht, in der Öffentlichkeit den Tschador (iranischer Schleier) zu tragen. Der Tschador war für die Frauen während der Revolution ein politischer Akt des Widerstandes gegen ein westlich-korruptes Regime, wurde dann aber von der islamischen Führung als Instrument eingesetzt, um ihre Vorstellungen einer idealen islamischen Ordnung durchzusetzen. Paradoxerweise hat jedoch gerade die Schleierpflicht einen eigentlichen Emanzipationsschub unter iranischen Frauen ausgelöst und vielen Frauen neue Lebensperspektiven eröffnet. Zu Zeiten des Schahregimes waren es primär Frauen aus der Oberschicht, die von den Freiheiten eines westlichen Lebensstils und Bildungsmöglichkeiten profitieren konnten. Mädchen und Frauen aus traditionellen Familien durften aufgrund des damals geltenden Schleierverbotes das Haus kaum verlassen. Erst die Tschadorpflicht hat diesen Frauen den Weg für den Schulbesuch oder eine Arbeit außer Hause geebnet: Die «sittsame» Kleidung konnte die Bedenken der patriarchalisch geprägten Familien über die neue Mobilität ihrer Frauen zerstreuen.

Mit einer großangelegten Alphabetisierungskampagne und der Einführung der allgemeinen Schulpflicht wurde bei der Landbevölkerung, den städtischen Unterschichten und den Mädchen eine wahre Bildungsrevolution ausgelöst. Die Analphabetenrate liegt inzwischen bei weniger als 15%. Der Frauenanteil an den Studierenden ist von 25% auf 50% angestiegen und Frauen stellen über 20% des Lehrpersonals an den Universitäten. Frauen sind auch nicht mehr aus dem Arbeitsleben wegzudenken und nehmen zunehmend wichtige Positionen in der Wirtschaft ein. Auch auf politischer Ebene sind die Frauen präsent. In den Kommunalwahlen von 1999 wurden in den urbanen Zentren zahlreiche Frauen in kommunale Ämter gewählt, oft mit größerem Stimmenanteil als ihre männlichen Amtskollegen. Für die letzten Präsidentschaftswahlen haben gar neun Frauen ihre Kandidatur eingereicht, sie wurden jedoch von der islamischen Geistlichkeit nicht zugelassen.

Der unbestrittenen Präsenz der Frauen in Bildung, Wirtschaft und Politik stehen allerdings massive rechtliche Benachteiligungen gegenüber. Diese Diskrepanz wird von den Frauen immer weniger akzeptiert: Eine von Frauen der jüngeren, gebildeten Generation getragene Frauenrechtsbewegung fordert immer selbstbewusster die gesetzliche Gleichstellung, insbesondere im Bereich des Familienrechts. Zahlreiche Frauenzeitschriften sind entstanden, in denen etwa debattiert wird, ob die Sharia, das islamische Recht, nicht zeitgemäßer und damit frauengerechter interpretiert werden könne.

Familienrecht im Iran

Im Unterschied zu anderen Rechtsbereichen hat sich das Familienrecht in fast allen islamischen Ländern erfolgreich einer Säkularisierung widersetzen können und unterliegt einer religiösen Gerichtsbarkeit (den sog. Sharia-Gerichten). Die Gesetzestexte basieren auf der Sharia, dem islamischen Rechtstext, der sich aus dem Koran und der Sunna (Sprüche des Propheten) ableitet, sowie dem Fiqh, den verschiedenen islamischen Rechtsschulen. Die offizielle Rechtsschule im Iran ist die «Zwölfer-Shia». Sie bildet die Basis für das heute geltende Familienrecht im Iran.

Vor der islamischen Revolution von 1979, war der Iran eines der wenigen islamischen Länder, dessen Familienrecht radikal reformiert wurde. Im «Family Protection Law» von 1967 wurde das einseitige Verstoßungsrecht des Mannes abgeschafft und Frauen wurden bezüglich Scheidung und Sorgerecht der Kinder den Männern gleichgestellt. Das Familienrecht unterstand einem zivilen Gericht. Eine der ersten Entscheidungen des islamischen Revolutionsregimes war, diese Reformen wieder rückgängig zu machen und das Familienrecht der Sharia-Gerichtsbarkeit zu unterstellen.

Für das bessere Verständnis des Filmes folgen nun einige weiterführende Erläuterungen zur Scheidung, dem Ehegeschenk und dem Sorgerecht für Kinder im iranischen Familiengesetz.

Scheidung: Im islamischen Gesetz ist das Recht auf Scheidung ein Privileg des Mannes. Im Artikel 1133 des iranischen Zivilgesetzes heißt es deshalb, dass «ein Ehemann sich von seiner Frau jederzeit scheiden darf». Das heute geltende Familienrecht bekräftigt das einseitige Verstoßungsrecht (der sog. talaq), hat jedoch einige Restriktionen eingebaut. So muss der Mann beim Gericht eine Verfügung für die Registrierung der Scheidung einholen, wenn die Frau in die Scheidung nicht einwilligt. Das Gericht hat die Aufgabe, zuerst schlichtend einzuwirken. Falls eine Versöhnung aber nicht erreicht wird, kann der Mann seine Frau ohne weitere Bedingungen scheiden. Das Gericht kann das Scheidungsbegehren eines Mannes also höchstens aufschieben, nicht aber verhindern. Im Gegensatz zum Christentum hat die Ehe im Islam keinen sakrosankten Charakter, sondern basiert lediglich auf einem Vertrag zwischen dem Mann und der Frau (in der Regel durch einen männlichen Verwandten vertreten), der mit einer Scheidung wieder aufgelöst wird. Die shiitische Rechtsschule des Iran kennt sogar die Institution der Ehe auf Zeit, oft „Genussehe“ genannt (arab. Mut'a; iran. sighe). Diese Eheform kann ohne Zeugen auf einem Polizeiposten vertraglich von einer Stunde bis zu maximal 99 Jahren festgelegt werden. Die Ehe auf Zeit wird im Iran relativ häufig praktiziert, ist aber umstritten, da die Grenzen zur legalen Prostitution fließend sind.

Umgekehrt ist für Frauen die Möglichkeit, eine Scheidung gegen den Willen des Mannes durchzusetzen auf zehn klar definierte Gründe begrenzt. Die wichtigsten sind, wie im Film genannt, Impotenz bzw. Zeugungsunfähigkeit, Geisteskrankheit, eklatante Vernachlässigung der Familie sowie schwerwiegende schlechte Behandlung durch den Mann. Wie handeln nun Frauen angesichts der legalen Benachteiligung die Bedingungen einer Scheidung aus?

Wie die Beispiele im Film zeigen, gibt es im Rahmen der 10 Scheidungsgründe einen gewissen Verhandlungsspielraum für Frauen, der ihnen erlaubt, auch persönliche Gefühle in die Argumentation einzubringen. Beispiele sind etwa Ziba, die wiederholt erklärt, dass sie ihren Mann nicht liebe und deshalb eine Weiterführung der Ehe für sie unzumutbar sei; oder Jamileh, welche ihren Mann der finanziellen und emotionalen Vernachlässigung bezichtigt, auch wenn sie die Scheidung eher aus taktischen Gründen verlangt. Die Mehrheit der von Frauen initiierten Scheidungen erfolgen letztlich aber als eine „Scheidung in gegenseitigem Einverständnis“ (khul'a). Dies bedeutet konkret, dass der Mann auf das Scheidungsbegehren der Frau eingeht, sie ihm aber eine finanzielle Kompensation bezahlen muss. Oft setzen Frauen dafür das Ehegeschenk ein.

Ehegeschenk (mahr): Der Streit um das Ehegeschenk ist ein immer wiederkehrendes Thema im Film und zeigt seine zentrale Bedeutung in Scheidungsfällen.

Es ist klug, mahr nicht mit dem leicht missverständlichen Begriff „Brautpreis“ zu übersetzen. Andererseits ist aber auch „Ehegeschenk“ irreführend, da es sich beim mahr nicht um ein freiwilliges «Geschenk» handelt, sondern um einen integralen Bestandteil des islamischen Ehevertrages. Ein Ehevertrag ohne Benennung des mahr ist ungültig. Jeder Mann muss seiner Frau bei der Heirat ein mahr zahlen. Es kann sich dabei um einen Geldbetrag, einen Sachwert (v.a. Gold) oder auch nur einen symbolischen Betrag handeln. Der mahr ist also kein Geschenk, sondern ein Recht, das der Frau laut Gesetz zusteht. Zibas verbissener Kampf für ihren mahr, für den sie, wie sie sagt, auch 10 oder 20 Jahre lang kämpfen will, ist Ausdruck dieses Bewusstseins.

In den meisten islamischen Ländern wird der mahr, oder zumindest ein Teil davon, zum Zeitpunkt der Heirat bezahlt. In der iranischen Rechtspraxis wird jedoch nur die Höhe des mahrs, nicht aber der Zeitpunkt der Übergabe im Ehevertrag festgehalten. In der Regel wird die Bezahlung des mahr nämlich erst im Falle einer drohenden Scheidung von den Frauen eingefordert, um die Entscheidung des Mannes abzuwenden. Umgekehrt nutzen Frauen ihren mahr, um sich aus einer ungeliebten Verbindung «freizukaufen» (s. oben khul'a). Ein gutes Beispiel dafür ist wiederum Ziba, die ihren Anspruch letztlich aufgibt, um die Scheidung zu erlangen.

Für die große Mehrheit der weniger bemittelten Frauen stellt der mahr eine wichtige soziale und ökonomische Sicherheit dar. Oft ist der mahr der einzige persönliche Besitz von Frauen und kann den Mann aus Angst vor den finanziellen Konsequenzen vor leichtfertigen Scheidungen abhalten. Unter sogenannt modernen (d.h. gebildeten und westlich beeinflussten) Paaren wird der mahr hingegen oft als rückständige Praxis angesehen, die den «Kauf« einer Braut impliziert. Bei der Heirat wird deshalb nur ein symbolischer Betrag als mahr festgesetzt, z.B. ein Ring oder eine Münze. Viele Frauen bereuen dies jedoch später, da sie über keinerlei Druckmittel verfügen, wenn die Ehe auseinander bricht.

Der mahr gibt Frauen also eine relativ starke Verhandlungsposition in Scheidungsfällen und vermag ihre rechtliche Benachteiligung bis zu einem gewissen Grade auszugleichen.

Sorgerecht der Kinder: Eine Mutter kann das Sorgerecht einer Tochter und eines Sohnes nur bis zum siebten respektive zweiten Lebensjahr beanspruchen. Oft können die Kinder aber auch länger bei der Mutter bleiben. Konflikte gibt es erst, wenn die Frau wieder heiraten möchte. In den meisten Fällen wird der Vater der Kinder dann das Sorgerecht geltend machen und die Kinder zurückfordern. Wie im Falle von Mariam deutlich wird, bietet das Gesetz in diesem Falle wenig Interpretationsraum. Das Sorgerecht für Kinder ist eine der frauenfeindlichsten Regelungen im islamischen Familienrecht, da es massiv und ganz konkret in das Leben von Frauen eingreift: Frauen kehren in der Regel nach einer Scheidung in ihr Elternhaus zurück und verzichten auf eine Wiederheirat, damit sie die Kinder nicht verlieren.

Kritik

Die beiden Autorinnen ergänzen sich ideal: Kim Longinotto, eine erfahrene und erfolgreiche britische Dokumentarfilmerin, und Ziba Mir-Hosseini, iranische Ethnologin und Universitätsdozentin in London, die sich intensiv mit dem iranischen Familienrecht auseinandergesetzt hat. Die Qualität des Filmes liegt in seiner Vielschichtigkeit und sensiblen Darstellung der verschiedenen Realitäten, die im Gerichtssaal aufeinandertreffen. Der Film nimmt dabei klar die Perspektive der Frauen ein, ohne diese aber zu vereinnahmen. Der Focus liegt weniger auf dem harten Buchstaben des Gesetzes als auf der Rechtspraxis und dem Geist, in dem das Gesetz angewendet wird. Der Diskurs der Frauen ist von ihrer subjektiven Befindlichkeit und ihren Bedürfnissen geprägt und eröffnet damit einen direkten Blick in ihre Alltagsrealitäten.

Der Begleitkommentar ist knapp gehalten. Das Geschehen wird primär durch den nahen und direkten Kontakt der Kamera mit den Protagonist/innen erzählt, die zum Teil auch in ihrem Hause gefilmt wurden. Den Autorinnen ist es offenbar gelungen, mit ihrer Kamera Teil des Gerichtsalltages zu werden und damit als dritte Partei in den Verhandlungen akzeptiert zu sein. Mehrmals wenden sich die Frauen, aber auch der Richter und die Gerichtssekretärin direkt an die Filmerinnen, um ihren Standpunkt zu erläutern oder ihre Meinung einzuholen. Einmal wird das Filmteam gar um eine Zeugenaussage gebeten. Die Filmemacherinnen finden es moralisch absolut vertretbar, in dieser Situation nicht die Wahrheit zu sagen, um so Mariam, die um das Sorgerecht ihrer Töchter kämpft, vor einer Verhaftung zu schützen. Diese Begebenheit macht deutlich, dass selbst eine diskrete Präsenz der Kamera und der Filmerinnen nicht ohne Einflussnahme auf das Geschehen möglich ist und vermeintliche Authentizität also immer nur eine Annäherung bleibt.

«Scheidung auf Iranisch» erstaunt, macht neugierig, und veranlasst uns, fixe Vorstellungen und Bilder neu zu reflektieren und von Stereotypen über islamische Gesellschaften und muslimische Frauen Abschied zu nehmen: Frauen haben zwar das Recht nicht auf ihrer Seite, sind aber nicht recht- und schon gar nicht wehrlos den Männern ausgeliefert.

Didaktische Anregungen

  • Erste Eindrücke zum Film austauschen: Was war neu? Was hat erstaunt?
  • Die Geschichte der drei Frauen Ziba, Jamileh und Mariam rekapitulieren. In welcher Situation befinden sie sich? Weshalb wollen sie sich scheiden lassen? Wofür kämpfen sie? Wo liegen Gemeinsamkeiten, und worin unterscheiden sich ihre Situationen?
  • Welche Strategien oder Techniken wenden die Frauen an, um zu ihrem Recht zu kommen? Eine Liste erstellen und mit Beispielen aus dem Film versehen. Welche Strategien sind am erfolgversprechendsten?

Recht und Gesetz: Text und Praxis

  • Welche Verhandlungsspielräume bietet das Gesetz den Frauen? Inwiefern ist das Gesetz bzw. der Richter beeinflussbar und offen für Interpretationen der Frauen? Ist das Gesetz gerecht? Wie zeigt sich die Rechtspraxis?
  • Die Rolle des Richters im Film analysieren. Ist er ein neutraler Vermittler, ein Vollstrecker des Gesetzes oder setzt er sich gar für die Frauen ein?
  • Zum Familienrecht in der Deutschland: Kennen wir unser Familien- und Scheidungsrecht? Was sind die Gesetze, und wie sieht die Praxis aus? Macht unser Gesetz Unterschiede zwischen Männern und Frauen? Persönliche (Scheidungs-) Erfahrungen mit dem deutschen Familienrecht (als Ehepartner, als Kinder) aufzählen. Fühlt man sich gerecht behandelt?

Eheliche Rechte und Pflichten von Mann und Frau

  • Was sind laut iranischem Familiengesetz die Rechte und Pflichten von Mann und Frau? Welche Rollenverteilung zwischen Männern und Frauen ist «die Norm», und wie und durch wen wird sie vermittelt? Entspricht diese Norm den Realitäten, die sich in den Aussagen und Plädoyers der Frauen spiegeln?
  • Was sind die Ideale und Wünsche der Frauen im Film? Wo und wie werden sie sichtbar?
  • Die Rolle der Männer im Film untersuchen. Wie und in welcher Funktion treten sie in Erscheinung? Wie würden wir die Rollenverteilung zwischen Männer und Frauen in Deutschland definieren? Gemeinsamkeiten und Unterschiede zur Situation im Iran?
  • Wie sähe wohl das Idealbild einer deutschen Frau und einer iranischen Frau, eines deutschen Mannes und eines iranischen Mannes aus?

Finanzielle Aspekte von Ehe und Scheidung

  • mahr/Ehegeschenk: Welche Bilder verbinden wir mit dem islamischen mahr? Welche Bedeutung hat der mahr in einer iranischen Heirat und Ehe? Für die Frau bzw. den Mann?
  • Haben finanzielle Aspekte eine Bedeutung bei einer Heirat in der Deutschland? Finden auch bei uns «finanzielle Transaktionen» statt? Was bedeuten uns Hochzeitsgeschenke? Welche (materiellen) Erwartungen und Verpflichtungen sind bei uns mit einer Heirat verbunden? Und wie äußern sich diese im Falle einer Scheidung?

Bilder von muslimischen Frauen im Westen

  • Welche Bilder und Vorstellungen über das Leben von Frauen im Iran haben wir? Wie und von wem werden sie vermittelt?
  • Was bewirkt der Film in Bezug auf unser islamisches Frauenbild? Werden Vorurteile bestätigt oder widerlegt?
  • Wie lassen sich andere Kulturen fair beurteilen, ohne dass dabei die eigenen Wertprioritäten einfach zu vergessen sind?

Literaturhinweise

Zu Frauen im Iran

  • Fershteh Ahmadi Lewin: Islam und Feminismus. Gedankengut im islamischen Feminismus im Iran, INAMO Nr.21/2000
  • Lise J. Abid: Die iranischen Frauenzeitschriften als Katalysator für den sozialen Wandel, in: Vauti et al. 1999
  • Bassiri, Nasrin: Nicht ohne die Schleier des Vorurteils: kritische Anmerkungen einer iranischen Frauenrechtlerin zu Betty Mahmoodis Buch. Rosenheim 1991
  • Eric Rouleau: «Kampf zweier Islame im Iran: Kohabition im Gottesstaat», Le Monde Diplomatique, Juni 1999

Zu Frauen in islamischen Gesellschaften allg.

  • Angelika Vauti (et al. Hrsg.): Frauen in islamischen Welten: Eine Debatte zur Rolle der Frau in Gesellschaft, Politik und Religion. Brandes+Aspel 1999
  • Fatima Mernissi: Geschlecht, Ideologie, Islam. Kunstmann 1987
  • Naila Minai: Schwestern unterm Halbmond. Dtv 1989
  • Kirsten Bauer: Stichwort Frauen im Islam. Heyne Verlag München 1994
  • Ayla Neusel: Aufstand im Haus der Frauen. Berlin 1991
  • Camille Lacoste-Dujardin: Mütter gegen Frauen. Mutterherrschaft im Maghreb. eFeF 1990
  • Sana Al-Khayyat: Ehre und Schande. Frauen im Irak. Kunstmann 1991

Medienhinweise

  • ANNA AUS BENIN
    Monique Mbeka Phoba, Benin 2000, 29 Min., Dokumentarfilm
    Bezug: EZEF
  • FRAG NICHT WARUM
    Sabiha Sumar, Deutschland, Pakistan 1999, 30 Min., Dokumentarfilm
    Bezug: EZEF

Autorin: Ursula Keller
Mai 2003